Das Sprachförderprogramm des Bundes und die Kölner Dienststelle des BAMF – Ein Kurzüberblick

Das Sprachförderprogramm des Bundes und die Kölner Dienststelle des BAMF – Ein Kurzüberblick

von Jens Buttler • Artikel im ZMI Magazin 2020, S. 36

Im Jahr 2005 hat der Bund mit der Einführung des Zuwanderungsgesetzes erstmals ein flächendeckendes Sprachförderprogramm aufgelegt. Am bekanntesten sind die Integrationskurse, die die erste Säule dieses Gesamtprogramms Sprache darstellen. Im Juli 2016 ist daraufhin die berufsbezogene Deutschförderung mit den Berufssprachkursen hinzugekommen. Im Folgenden sollen die Integrations- und Berufssprachkurse sowie die Kölner Dienststelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kurz vorgestellt werden.

Das Kursangebot
Die Integrationskurse stehen als Grundangebot der sprachlichen und politischen Bildung für Zugewanderte am Beginn des gesamten Integrationsprozesses. Sie vermitteln in einem sogenannten Orientierungskurs Kenntnisse über die Rechtsordnung, Geschichte, Kultur und Werte in Deutschland und ermöglichen im Sprachkurs den Erwerb von Deutschkenntnissen auf dem Sprachniveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Danach sind Kursteilnehmende in der Lage, sich ohne Hilfe Dritter in Alltagssituationen in der deutschen Sprache zu verständigen.
Die Kurse sind an die Bedürfnisse der unterschiedlichen Zielgruppen angepasst und können je nach Förderbedarf auch auf unterschiedliche Stundenkontingente zurückgreifen. So beinhaltet der allgemeine Integrationskurs, die häufigste bundesweit laufende Kursart, einen Sprachkurs mit 600 Unterrichtseinheiten (UE). Er schließt mit dem Sprachtest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) ab, der das erreichte Sprachniveau feststellt. Da es sich hierbei um einen skalierten Sprachtest handelt, können auch niedrigere Niveau-Stufen als B1 ausgewiesen werden, z. B. A2 oder A1. Teilnehmende, die den Kurs zwar besucht, das B1-Niveau aber nicht erreicht haben, können den Kurs mit einem Umfang von weiteren 300 UE wiederholen.
Neben diesem allgemeinen Integrationskurs wird in weiteren Kursen auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Zugewanderten eingegangen.
Gerade für Menschen, die weder in ihrer Muttersprache noch in der lateinischen Schrift alphabetisiert worden sind, stellt das Erlernen einer neuen Sprache eine besondere Herausforderung dar. Der Alphabetisierungskurs geht gezielt darauf ein und bietet mit insgesamt 900 UE für den Sprachkurs und weiteren 300 UE für eine gegebenenfalls notwendige Wiederholung ein umfangreiches Stundenkontingent, um der besonderen Ausgangslage dieser Teilnehmenden Rechnung zu tragen. Außerdem ist in diesem Kurs das Erreichen des B1-Niveaus nicht das erklärte Ziel, sondern es geht darum, dass die Teilnehmenden entsprechend ihrer individuellen Ausgangslage möglichst weit im Spracherwerb kommen.
Hinzu kommen noch Frauen-, Eltern- und Jugendintegrationskurse, ein Intensivkurs, ein Förderkurs, ein Integrationskurs für Zweitschriftlernende sowie Angebote für Menschen mit Behinderungen, wie zum Beispiel ein Integrationskurs für Gehörlose.
Der Orientierungskurs umfasst immer 100 UE und schließt mit dem Test „Leben in Deutschland“ (LiD) ab.
Wurden beide Kurse, also Sprach- und Orientierungskurs, mit Bestehen der Tests erfolgreich abgeschlossen, ist der Integrationskurs insgesamt bestanden. Dies wird dann durch das „Zertifikat Integrationskurs“ bestätigt. Teilnehmende können mit diesem Zertifikat schneller die Einbürgerung beantragen – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen bereits nach sieben statt nach acht Jahren.
An die Integrationskurse schließt die im Jahr 2016 neu geschaffene berufsbezogene Deutschförderung mit den Berufssprachkursen an. Mit verschiedenen Kursmodulen für allgemeines berufsbezogenes Deutsch und Spezialmodulen für den Bereich Gewerbe/Technik, Einzelhandel oder Heilberufe ist diese Sprachförderung auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet und hat die Sprachniveaus B2, C1 oder C2 zum Ziel.

Kosten
Für den Besuch der Kurse ist ein Kostenbeitrag von derzeit 1,95 €
pro UE von den Teilnehmenden zu entrichten. Eine Befreiung ist jedoch möglich, wenn Teilnehmende Sozialleistungen erhalten, oder wenn die Zahlung des Kostenbeitrages eine unzumutbare Härte für sie darstellt.

Teilnahme
Die Ausländerbehörden, Jobcenter und Sozialämter können die Teilnahme an einem Integrationskurs für zugewanderte Menschen zur Bedingung machen, wenn diese Sozialleistungen erhalten oder schneller eine Einbürgerung erreichen wollen. Die Ausländerbehörden, Jobcenter und Sozialämter können zugewanderte Menschen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten. Dies ist immer dann möglich, wenn die Einschätzung besteht, dass keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind, das heißt, die Personen nicht in der Lage sind, im Alltag auf Deutsch zu kommunizieren.
Nach Deutschland zugewanderte Staatsangehörige aus einem EU-Land, Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive oder solche, die bereits einen Arbeitsmarktzugang haben, werden nicht zu einer Kursteilnahme verpflichtet, können aber bei Vorliegen der übrigen notwendigen Voraussetzungen für eine Teilnahme an diesen Kursen teilnehmen, solange es freie Plätze gibt (siehe die anliegende Übersicht).

Kursträge
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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge führt die Integrationskurse nicht selbst durch, sondern greift hier auf öffentliche und private Träger zurück, die sich vorab einem Zulassungsverfahren unterziehen müssen. Bundesweit gibt es derzeit etwa 1.500 Integrationskursträger, die in der Prüfung durch das Bundesamt belegen konnten, dass sie in der Lage sind, die Kurse entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aus der Integrationskursverordnung und den sonstigen Vorgaben des Bundesamts durchzuführen.

Dienststellen des BAMF
Für die regionale Umsetzung und Steuerung des Integrationskursangebotes in NRW sind derzeit drei Dienststellen zuständig: Bielefeld, Düsseldorf und Köln. Auch die berufsbezogene Deutschförderung für NRW und Hessen wird in der Dienststelle in Köln-Poll koordiniert, wo von über 90 Mitarbeitenden rund 45 für die Verwaltung der Integrationskurse sorgen.
Ansprechpersonen für Behörden, Integrationskursträger und andere Akteure im Bereich der Integration sind die Regionalkoordinatorinnen und -koordinatoren, die sogenannten „Rekos“. Für jeden Kreis bzw. kreisfreie Stadt gibt es eine, einen oder mehrere „Rekos“, sodass das Bundesamt als Bundesoberbehörde regional verankert und in die örtlichen Strukturen eingebunden ist.
Die Kölner Dienststelle des Bundesamtes ist zudem seit vielen Jahren im Beirat des ZMI vertreten und unterstützt dessen Anliegen, bildungsabschnittsübergreifend und sprachenübergreifend am Ausbau von Angeboten für die Förderung des Deutschen sowie einer mehrsprachigen Bildung mitzuwirken.